Was, Herr Winterstetter, sagen Sie zum Thema Lastenausgleich?
Wird der Lastenausgleich 2024 für Immobilienbesitzer kommen? Gerüchte machen die Runde! Ich gebe hier lediglich meine persönliche Einschätzung ab! Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Inhalte von mir sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit von mir übernommen werden kann und keine Rechtsberatung ersetzt.
Die Kombination aus dem Zensus 2022 (Volkszählung, ergänzt durch Stichproben der Gebäude- und Wohnungszählung), der neuen Grundsteuer, verbunden mit hohen Immobilienwerten und drohende Krisen (Wirtschaft, Kriege und Gesundheitswesen) heizen Spekulationen in der Bevölkerung an.
Der Begriff Lastenausgleich und seine Historie.
Der Begriff „Lastenausgleich“ hat eine historische Bedeutung und geht auf das sogenannte Lastenausgleichsgesetz von 1952 zurück. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um Vermögenseinbußen auszugleichen und den Wiederaufbau des Landes zu finanzieren. Damals mussten Immobilienbesitzer eine Lastenausgleichsabgabe zahlen, die sich nach dem Umfang ihres Vermögens richtete. Diese Zahlung konnte in 120 vierteljährlichen Raten auf 30 Jahre verteilt geleistet werden.
Im Dezember 2019 wurden Änderungen am Lastenausgleichsgesetz beschlossen, die ab dem Jahr 2024 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Ausgestaltung des so genannten „sozialen Entschädigungsrechts“ (sozERG) im Rahmen des 14. Sozialgesetzbuchs. Diese Bestimmungen wurden knapp vor Ausbruch der Pandemie verabschiedet und enthalten erweiterte Tatbestände und Inhalte, insbesondere in folgenden Bereichen:
- psychische Gewalttaten, körperliche Gewalttaten wie beispielsweise Terroranschläge (wie z.B. der Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt vom 19.12.2016)
- vorsätzliche Vergiftungen
- Erhebliche Vernachlässigungen von Kindern
- Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Schädigungen durch staatlich empfohlene Schutzimpfungen
Aktuell wird für Immobilienbesitzer der Lastenausgleich in Bezug auf eine mögliche Vermögensabgabe diskutiert. Es geht darum, dass ein Teil des Immobilienvermögens abgegeben werden muss um die Staatskasse wieder zu stärken.
Gibt es denn aktuell ein Gesetz zum Lastenausgleich?
Nein! Es gibt kein Gesetz zur Regelung eines Lastenausgleichs für Immobilien. Stand jetzt ist durch Bund und Länder auch kein Gesetz geplant.
Welche Folgen hätte ein solches Gesetz?
Gravierende Folgen!
Immobilienbesitzer müssten Teile des berechneten Vermögenswertes (Verkehrswert/Marktwert) ihrer Immobilien abgeben, was zu drastischen Veränderungen im Geschäfts- und Privatleben führen kann.
Ist ein Lastenausgleich für Immobilien 2024 überhaupt wahrscheinlich?
Bisher basiert ein Lastenausgleich 2024 auf reinen Spekulationen! Nichts spricht dafür, dass Immobilienbesitzer erneut einer Vermögensabgabe unterliegen werden.
Die aktuellen Gerüchte über einen Lastenausgleich 2024 beruhen auf verschiedenen Faktoren. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise. Die steigende Inflation und die Sorgen um das Vermögen verunsichert die Menschen!
Einem Lastenausgleichgesetz 2024 müsste zudem 50 Prozent (50%) des Deutschen Bundestags zustimmen! Der wissenschaftliche Beirat hat eine Vermögensabgabe im Sinne des Lastenausgleichs aktuell als ungerechtfertigt und nicht annehmbar eingeordnet.
Eine Mehrheit im Bundestag gilt daher als extrem unwahrscheinlich!
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wissen möchten, wie Sie sich als Immobilienbesitzer zukünftig schützen können, nehmen Sie gerne meine kostenlose Beratung in Anspruch!