grundsteuer

Hilfe, die neue Grundsteuer kommt!

Was Sie jetzt wissen müssen.

Ab 2022 muss das Finanzamt die Grundsteuer komplett neu berechnen und verlangt dafür von den Eigentümern einer Immobilie jede Menge Daten.

Von Juli an bis spätestens Ende Januar 2023 müssen die Eigentümer die Informationen melden – elektronisch über das Steuerportal „ELSTER“, für den Stichtag 1. Januar 2022.

Jedes Bundesland hat sein eigenes Berechnungsmodell für die Grundsteuer beschließen dürfen.

Berlin und Brandenburg haben mit das aufwendigste Berechnungsverfahren. Dieses Berechnungsmodell will möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abbilden und fordert dazu komplette Daten ein.

Sollten Sie noch Informationen zusammentragen müssen, können nachfolgende Ämter / Portale informativ behilflich sein:

  • Grundbuchamt zum Einsehen der Grundstücksfläche und der Flurnummer (gegen eine Gebühr von 10,00 € können Eigentümer auch einen unbeglaubigten Grundbuchauszug ausdrucken lassen)
  • Den Bodenrichtwert, also den für die Grundsteuer anzusetzenden Preis für das Grundstück, liefert das System „BORIS“, das im Internet für die Bundesländer Berlin und Brandenburg kostenlos die aktuellen Quadratmeterpreise aufführt.
  • Die Ermittlung der Wohnfläche dürfte am kompliziertesten werden!
    Hilfreich können hierbei Baupläne, Kaufvertrag, Teilungserklärung oder auch die Versicherungspolice sein.
    Es muss auch überprüft werden, ob die Angaben wegen Dachausbauten oder anderen Umbauten und Erweiterungen aktualisiert werden müssen. (Wenn überhaupt keine Flächenangaben vorliegen, sollte eine fachgerechte Vermessung vorgenommen werden)

Wie geht es weiter?

Sind die Daten abgegeben, errechnen die Finanzämter für jede Immobilie die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Sie erlassen dazu 2023 einen Grundsteuerwert und einen Grundsteuermessbescheid. (Sie sollten diese Bescheide genau prüfen, denn Sie haben lediglich einen Monat Zeit Einspruch zu erheben)

Und was passiert danach?

Danach gilt die Berechnung für viele Jahre! Erst nach 7 Jahren werden die Daten abermals abgefragt und könnten dann korrigiert werden.

2024 werden die Gemeinden festlegen, wie hoch die Hebesätze (Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, mit dem die zu zahlende Grundsteuer ermittelt wird. Bei der Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der Grundsteuer) sind, die sie auf die neuen Bemessungsgrundlagen erheben wollen.

Ab 15. Februar muss die neue Grundsteuer dann erstmals bezahlt werden.

Sollten Sie Rückfragen haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie mich bitte jederzeit an!






    • Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht

    Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren

    Michael Winterstetter
    Immobilien

    Am Krusenick 11c

    12555 Berlin - Köpenick

    (030) 588 532 65

    (0178) 83 59 381

    Google Maps

    Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
    Mehr erfahren

    Karte laden